Zusammenfassung: Der UVS hatte über den Verfall einer eingehobenen Sicherheitsleistung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 VstG; § 37 Abs 5 VstG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte über den Verfall einer eingehobenen Sicherheitsleistung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 VstG; § 37 Abs 5 VstG
Schlagwörter:
