Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein bestimmter, von einem Anwalt vor Gericht verwendeter Satz, eine Ehrenkränkung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Z 3 EhrenkränkungsG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein bestimmter, von einem Anwalt vor Gericht verwendeter Satz, eine Ehrenkränkung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Z 3 EhrenkränkungsG
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