Zusammenfassung: Der UVS hatte über den Immobilienerwerb eines schweizer Staatsangehörigen zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Vlbg GVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte über den Immobilienerwerb eines schweizer Staatsangehörigen zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Vlbg GVG
Schlagwörter:
