Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob alte Bodenschwellen(Eisenbahnschwellen) auch dann Abfall sind, wenn keine ntledigungsabsicht besteht.
Rechtsgrundlagen: § 1 Wr AWG; § 4 Wr AWG; § 46 Wr AWG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob alte Bodenschwellen(Eisenbahnschwellen) auch dann Abfall sind, wenn keine ntledigungsabsicht besteht.
Rechtsgrundlagen: § 1 Wr AWG; § 4 Wr AWG; § 46 Wr AWG
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