Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Bewilligungspflicht der Veränderung des natürlichen Abflussverhältnisses eines Baches zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 44a VstG; § 7 Abs 2 Stmk NatSchG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Bewilligungspflicht der Veränderung des natürlichen Abflussverhältnisses eines Baches zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 44a VstG; § 7 Abs 2 Stmk NatSchG
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