Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Grundbesitzer verpflichtet werden kann sein Grundstück einzuzäunen, um dieses wildsicher zu machen.
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 1 Stmk JagdG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Grundbesitzer verpflichtet werden kann sein Grundstück einzuzäunen, um dieses wildsicher zu machen.
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 1 Stmk JagdG
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