Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das kurze neben einem Sicherheitswacheorgan zum Stillstand gebrachte Kfz ein " Anhalten" begründender, wichtiger Umstand iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO ist.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das kurze neben einem Sicherheitswacheorgan zum Stillstand gebrachte Kfz ein " Anhalten" begründender, wichtiger Umstand iSd § 2 Abs 1 Z 26 StVO ist.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 StVO
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