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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Telekommunikationsgesetz

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 76 Heft 2 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das im Nachhinein Bemerken zweier Anrufe am Display (BF hatte zu dieser Zeit geschlafen) eine grobe Belästigung darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 78 Abs 1 TKG; § 109 Abs 1 TKG

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