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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Verwaltungsstrafverfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 78 - 79 Heft 2 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein erst nach Beendigung der Verhandlung eingebrachtes Entschuldigungsschreiben einen Hinderungsgrund betreffend, der Durchführung einer mündlichen Verhandlung entgegensteht oder lediglich einen Wiedereinsetzungsgrund bildet.

Rechtsgrundlagen: § 51f Abs 2 VStG

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