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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Landesrecht - Jagdrecht

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 28 Heft 1 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein " Wilderer" nach § 12 Abs 1 Tiroler JagdG zu bestrafen ist, wenn er keinen Jagderlaubnisschein mit sich führt.

Rechtsgrundlagen: § 12 Tiroler JagdG; § 70 Tiroler JagdG

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