Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, welche Bereiche zu einem Lagerplatz gehören.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 Vlbg NaturschutzG; § 42 Abs 1 Vlbg NaturschutzG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, welche Bereiche zu einem Lagerplatz gehören.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 Vlbg NaturschutzG; § 42 Abs 1 Vlbg NaturschutzG
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