Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff des " Wilderers" vom im § 40 Abs 1 Tiroler JagdG angeführten Personenkreis umfasst ist.Personenkreis
Rechtsgrundlagen: § 40 Tiroler JagdG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff des " Wilderers" vom im § 40 Abs 1 Tiroler JagdG angeführten Personenkreis umfasst ist.Personenkreis
Rechtsgrundlagen: § 40 Tiroler JagdG
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