Zusammenfassung: Der UVS hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob in einem rechtswidrigen Abstellen eines Lkws nur aufgrund des verbotswidrigen Verstellens von Ladezonen ein geringerer Unrechtsgehalt zu erblicken ist.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 4 StVO; § 21 Abs 1 VStG

