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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Landesrecht - Jagdrecht

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 29 Heft 1 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Wilderer, der schon nach dem StGB bestraft wurde, für das gleiche Delikt zusätzlich nach dem Tiroler JagdG. zu bestrafen ist, ober ob dies gegen das Doppelbestrafungsverbot verstößt.

Rechtsgrundlagen: § 42 Tiroler JagdG; § 11 Tiroler JagdG; § 137 StGB; § 138 StGB

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