Zusammenfassung: Der UVs hatte über die objektive Überprüfbarkeit der Zuschlagserteilung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 17 Krnt LVergRL; § 95 BVergG; § 99 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVs hatte über die objektive Überprüfbarkeit der Zuschlagserteilung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 17 Krnt LVergRL; § 95 BVergG; § 99 BVergG
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