Zusammenfassung: Entscheidung des UVS, in der es um die Auslegung einer Wortfolge in einer Gesetzesbestimmung, nämlich § 89 Abs 4 SPG, geht.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 4 SPG
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Zusammenfassung: Entscheidung des UVS, in der es um die Auslegung einer Wortfolge in einer Gesetzesbestimmung, nämlich § 89 Abs 4 SPG, geht.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 4 SPG
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