Zusammenfassung: Die Entscheidung des UVS befasst sich mit der Frage, ob eine Nicht-Vorlage eines Schaublattes über den letzten Arbeitstag der vorangegangenen Woche für eine Umschreibung einer Übertretung nach Art 15 Abs 7 EWG-VO 3821/85 ausreicht.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 7 EWG-VO 38/85

