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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2005, 23 Heft 1 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Die UVS Entscheidung behandelt die Frage, ob eine frühere Äußerung des Zulassungsbesitzers, die nicht aufgrund einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG ergangen ist, den Zulassungsbesitzer berechtigt, eine spätere förmliche Anfrage der Behörde nach § 103 Abs 2 KFG nicht zu beantworten.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG

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