Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 3 FSG; § 7 FSG; § 24 FSG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 3 FSG; § 7 FSG; § 24 FSG
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