Zusammenfassung: Die Entscheidung des UVS behandelt die Qualifikation eines Berge- und Abschleppfahrzeugs als dringenden Hilfsdienst. Ein Berge- und Abschleppunternehmen hatte einen Antrag um die Erteilung einer Genehmigung für die Verwendung bzw das Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht gestellt.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 5 KFG

