Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Gültigkeit einer Bauverhandlung ohne vorige Bekanntmachung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 4 BVergG; § 50 Abs 5 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Gültigkeit einer Bauverhandlung ohne vorige Bekanntmachung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 4 BVergG; § 50 Abs 5 BVergG
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