Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob die Nichtverlesung eines Begleitschreibens im Zuge der Anbotseröffnung die Nichtigkeit der Zuschlagserteilung bewirkt
Rechtsgrundlagen: § 88 Z 5 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob die Nichtverlesung eines Begleitschreibens im Zuge der Anbotseröffnung die Nichtigkeit der Zuschlagserteilung bewirkt
Rechtsgrundlagen: § 88 Z 5 BVergG
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