Zusammenfassung: der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Nachprüfungsantrag in einen Feststellungsantrag umgedeutet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 OÖVergNPG
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Zusammenfassung: der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Nachprüfungsantrag in einen Feststellungsantrag umgedeutet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 OÖVergNPG
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