Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtmäßigkeit der Zusendung einer SMS zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 101 TKG; § 104 TKG; § 19 VstG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtmäßigkeit der Zusendung einer SMS zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 101 TKG; § 104 TKG; § 19 VstG
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