Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtswidrigkeit desParkens auf einer Grünanlage zu entscheiden und ob die darauf gepflanzten Jungpflanzen einer möglichen Schädigung ausgesetzt sind.
Rechtsgrundlagen: § 3 GrünanlagenG; § 8 GrünanlagenG; § 12 GrünanlagenG

