Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das nicht direkte Anbringen einer Vignette auf der Windschutzscheibe rechtswidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 BStMG; § 11 BStMG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das nicht direkte Anbringen einer Vignette auf der Windschutzscheibe rechtswidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 BStMG; § 11 BStMG
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