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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Straßenverkehrsordnung

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 19 Heft 1 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Die UVS Entscheidung betrifft die Bestrafung eines Beschuldigten nach § a Abs 5 StVO. Einschlägige Frage war, ob eine Bestrafung auch dann möglich ist, wenn es zwar einen Zeugen gibt, der jedoch keine direkte Sichtmöglichkeit hatte.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 StVO

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