Zusammenfassung: Der UVS hatte zu prüfen, ob der Begriff " Brandschutz" ein von der österreichischen Rechtsordnung anerkannter und damit näher definierter Begriff ist.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu prüfen, ob der Begriff " Brandschutz" ein von der österreichischen Rechtsordnung anerkannter und damit näher definierter Begriff ist.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 GewO
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