Zusammenfassung: Der UVS hatte im speziellen Fall zu entscheiden, ob im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren eine Bauakustikmessung bzw. ein Bauakustikgutachten vorzulegen ist.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG; § 353 GewO
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