Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Privatunterricht im Bodyguard- oder Bewachergewerbe eine Übertretung der Gewerbeordnung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 GewO; § 2 Abs 1 GewO; § 366 Abs 1 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Privatunterricht im Bodyguard- oder Bewachergewerbe eine Übertretung der Gewerbeordnung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 GewO; § 2 Abs 1 GewO; § 366 Abs 1 GewO
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