Zusammenfassung: Der UVS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Begrenzung von Betriebszeiten auseinander zu setzen.
Rechtsgrundlagen: § 77 GewO; § 112 Abs 2 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Begrenzung von Betriebszeiten auseinander zu setzen.
Rechtsgrundlagen: § 77 GewO; § 112 Abs 2 GewO
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