Art 6 Abs 1 EMRK
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, unter welchen Umständen das Fernbleiben von einer Verhandlung entschuldbar ist.
VwGH 29.04.2004, 2001/09/0068
Art 6 Abs 1 EMRK
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, unter welchen Umständen das Fernbleiben von einer Verhandlung entschuldbar ist.
VwGH 29.04.2004, 2001/09/0068
