§ 45 Abs 2 AVG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob das Vorweisen des Dienstausweises eines Beamten in Zivilkleidung für einen Dritten eine erkennbare Indienststellung darstellen muss.
VwGH 18.11.2003, 2001/03/0180
§ 45 Abs 2 AVG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob das Vorweisen des Dienstausweises eines Beamten in Zivilkleidung für einen Dritten eine erkennbare Indienststellung darstellen muss.
VwGH 18.11.2003, 2001/03/0180
