§ 67 AVG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob in diesem speziellen Fall eine mündliche Verhandlung auf Antrag oder von Amts wegen durchzuführen ist.
VwGH 12.06.2003, 2002/20/0336
§ 67 AVG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob in diesem speziellen Fall eine mündliche Verhandlung auf Antrag oder von Amts wegen durchzuführen ist.
VwGH 12.06.2003, 2002/20/0336
