Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob der auf einem Parkplatz vor sich hergeschobene Einkaufswagen und der damit verbundene Zusammenstoß mit einem Pkw als Unfall zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob der auf einem Parkplatz vor sich hergeschobene Einkaufswagen und der damit verbundene Zusammenstoß mit einem Pkw als Unfall zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 StVO
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