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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Straßenverkehrsordnung

Verwaltungsrechtnn.ZUV aktuell 2004, 105 Heft 3 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Der UVS weist darauf hin, dass nicht gehörig kundgemachte Verordnungen von Gerichten nicht anzuwenden sind und ihnen die Prüfung der Gültigkeit nicht zusteht.

Rechtsgrundlagen: § 25 StVO; § 44 StVO; § 48 StVO; Art 89 B-VG; Art 129a Abs 3 B-VG

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