Zusammenfassung: Der UVS hatte festzustellen, ob das Aufstellen von Plakatständern zwecks Werbung dem Tatbestand der Benützung einer Straße zu verkehrsfremden Zwecken entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 1 StVO; § 27 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte festzustellen, ob das Aufstellen von Plakatständern zwecks Werbung dem Tatbestand der Benützung einer Straße zu verkehrsfremden Zwecken entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 1 StVO; § 27 Abs 1 VStG
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