Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtswirksamkeit der Zustellung eines Straferkenntnisses an eine psychisch kranke Person zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 1 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtswirksamkeit der Zustellung eines Straferkenntnisses an eine psychisch kranke Person zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 1 AVG
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