Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Personen zu verantwortlichten Beauftragten eines Unternehmens bestellt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 9 VStG; § 103 Abs 1 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Personen zu verantwortlichten Beauftragten eines Unternehmens bestellt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 9 VStG; § 103 Abs 1 KFG
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