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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Straßenverkehrsordnung

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2004, 103 - 104 Heft 3 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine Überschreitung der senkrechten Entfernung des unteren Randes eines Straßenverkehrszeichen von der Ebene der Fahrbahn um 20 cm über das vom Gesetz zulässige Höchstausmaß von 2,20 m eine Abweichung darstellt, die nicht mehr hingenommen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 25 StVO; § 44 StVO; § 48 StVO; Art 89 B-VG; Art 129a Abs 3 B-VG

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