Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Nachbar das Recht auf Beantragung einer aufschiebenden Wirkung in der Berufung hat oderdie Behörde von Amts weegen vorzugehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 78 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Nachbar das Recht auf Beantragung einer aufschiebenden Wirkung in der Berufung hat oderdie Behörde von Amts weegen vorzugehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 78 GewO
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