Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Bekämpfung einer Auflage in Bezug eine Betriebsanlage zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 78 GewO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Bekämpfung einer Auflage in Bezug eine Betriebsanlage zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 78 GewO
Schlagwörter:
