Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob eine " katastrophale Verkehrssituation" eine zulässige Nachbareinwendung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 2 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob eine " katastrophale Verkehrssituation" eine zulässige Nachbareinwendung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 2 GewO
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