Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob in jedem Fall eine Erklärung des Ehegatten dem anderen zugerechnet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4 AVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob in jedem Fall eine Erklärung des Ehegatten dem anderen zugerechnet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4 AVG
Schlagwörter:
