Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Parken eines mehrspurigen Kfz ohne Parkschein auf einem neben dem Straßenbankett liegenden vollkommen ungepflegten und untereschiedlich breitem Bereich einer Kurzparkzone gebührenpflichtig ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 StVO; § 25 StVO; § 2 ParkgebG StmK

