Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine Entschädigung für drei zu unrecht gefällte Bäume im Verwaltungsverfahren oder vor den staatlichen Gerichten geltend zu machen ist.
Rechtsgrundlagen: § 34 BauO Tirol
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine Entschädigung für drei zu unrecht gefällte Bäume im Verwaltungsverfahren oder vor den staatlichen Gerichten geltend zu machen ist.
Rechtsgrundlagen: § 34 BauO Tirol
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