Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob es Bedenken gegen die Entziehung der Lenkerberechtigung von 15 Monaten gibt, wenn der Lenker des KFZ zwei Alkoholdelikte begangen hat und ohne Lenkerberechtigung angetroffen wurde.
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob es Bedenken gegen die Entziehung der Lenkerberechtigung von 15 Monaten gibt, wenn der Lenker des KFZ zwei Alkoholdelikte begangen hat und ohne Lenkerberechtigung angetroffen wurde.
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