Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob und wann ein Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen den Führerscheinentzugsbescheid notwendig erscheint.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 1 AVG; § 64 Abs 2 AVG; § 24 FSG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob und wann ein Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen den Führerscheinentzugsbescheid notwendig erscheint.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 1 AVG; § 64 Abs 2 AVG; § 24 FSG
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