Zusammenfassung: Der UVS erläutert in dieser Entscheidung, welche speziellen Waren aufgrund außergewöhnlichen regionalen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen in Saisonorten angeboten werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 3 ArbeitsruheG; § 13 ArbeitsruheG; § 27 ArbeitsruheG

