Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, wem das Führen eines Fahrtenberichtsheftes auferlegt wird und geht insbesondere auf die Frage ein, was zu passieren hat, wenn mehrere Fahrtenberichtshefte mitgeführt werden.
Rechtsgrundlagen: § 7 GütBefG; § 9 GütBefG

